Lizenz und Datenschutz Securepoint

Antivirus Pro Lizenzbedingungen Stand 2019

## ERWERB

Diese SOFTWARE (ANWENDUNGSSOFTWARE, ZUGRIFFSSOFTWARE, Dokumentation, Updates, Pattern-Files und weiteres Material) wird lizenziert, jedoch nicht verkauft. Der Lizenzgeber Securepoint GmbH (im weiteren LG genannt) ist verpflichtet, von ihm allgemein angebotene neue Versionen der überlassenen Software auch an den Lizenznehmer (im weiteren LN genannt) zu überlassen. Eine gesonderte Vergütung schuldet der LN nicht, ausgenommen davon sind Pattern-Files und Updates die im Rahmen einer Subscription oder monatlichen Gebühr zeitlich lizensiert werden müssen.
Durch das Herunterladen (Download) und/oder das Aufspielen (Installieren) und/oder den Gebrauch der Software erklärt sich der LN mit den Bedingungen dieses Softwarelizenzvertrages und weiterhin den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und erkennt diese ohne Einschränkung verbindlich an. Der LG überlässt dem LN die Software gegen die gesondert vereinbarten genannten Lizenzgebühren.

## LIZENZERTEILUNG

### Registrierung

Nach dem Erwerb der Lizenz für die SOFTWARE und nach dem Registrierungsvorgang ist der LN berechtigt, die SOFTWARE in den Speicher der Computer zu kopieren, für der LN eine Lizenz erworben hat. Unter keinen Umständen darf die SOFTWARE gleichzeitig auf einer größeren Anzahl von Computern als der Anzahl von Computern ausgeführt werden, für die der LN eine gesonderte Lizenzgebühr bezahlt hat. Der LG gewährt dem LN eine nicht-ausschließliche Lizenz zur Speicherung zur Nutzung der Software auf einer festgelegten Anzahl von Computern zum Schutz der im Nutzerhandbuch beschriebenen Bedrohungen gemäß den technischen, im Benutzerhandbuch beschriebenen Anforderungen und im Einklang mit den Geschäftsbedingungen dieses Vertrags (die Lizenz). Der LN erkennt diese Lizenz an.

Dies betrifft nicht die Teile der SOFTWARE, die Opensource Lizenzen unterliegen. Diese SOFTWARE-Teile darf der LN so verwenden, wie es in den jeweiligen Opensource Lizenzen vorgesehen ist. Der LN darf die SOFTWARE weder ganz noch in Teilen vervielfältigen, außer die Bereiche, die Opensource Lizenzen unterliegen, diese dürfen gemäß den jeweiligen Opensource Lizenzbedingungen vervielfältigt werden. Die vorliegenden Opensource Lizenzbedingungen können hier eingesehen werden:
https://www.securepoint.de/unternehmen/lizenz-vereinbarung.html

Der LN kann diese Lizenzvereinbarung jederzeit beenden, indem er das Original und sämtliche in seinem Besitz befindliche Kopien der SOFTWARE vernichtet. Der LN kann seine Rechte gemäß diesem Vertrag dauerhaft übertragen. Dies gilt nur unter der Voraussetzung, dass der LN alle Kopien der SOFTWARE (einschließlich von Kopien aller vorherigen Versionen, falls die SOFTWARE ein Update ist) überträgt, dass er keine Kopie zurückbehält und dass der Empfänger den Bedingungen dieses Vertrages zustimmt - alle Bereiche, die Opensource sind, betrifft dies jedoch nicht. Diese Teile unterliegen den Rechten und Pflichten der Opensource Lizenzen, die unter folgendem Link eingesehen werden können: https://www.securepoint.de/unternehmen/lizenz-vereinbarung.html

### Audit

Der LG ist berechtigt, beim LN ein Audit über die tatsächliche Nutzung der Software vorzunehmen; er ist insbesondere berechtigt, in der für ihn geeigneten Weise Nachweise über die Einhaltung des Lizenzumfanges nach dieser Vereinbarung zu erheben oder vom LN anzufordern. Der LN verpflichtet sich zur notwendigen Mitwirkung bei einem Audit im vorstehenden Sinne.

### Quellcodes

Quellcodes von SOFTWARE, die Opensource Lizenzbedingungen unterliegen, können ebenfalls unter diesem Link: https://www.securepoint.de/unternehmen/lizenz-vereinbarung.html eingesehen werden und stehen Ihnen gemäß den Opensource Lizenzbedingungen zur Verfügung.

## BESCHRÄNKUNGEN

Der LN darf die SOFTWARE weder zurückentwickeln, noch dekompilieren oder disassemblieren, außer und nur in dem Maße, in dem eine solche Aktivität, ungeachtet dieser Beschränkung, ausdrücklich durch geltendes Recht und durch die Opensource Lizenzen gestattet wird. Der LN darf die SOFTWARE weder vermieten noch verleihen, außer in den Bereichen, in denen die Opensource Lizenzen dies zulässt. Er darf sämtliche Rechte gemäss dieses Vertrages dauerhaft übertragen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der Empfänger den Bedingungen dieses Vertrages zustimmt.

Der LN darf die SOFTWARE nicht zum unberechtigten übertragen von Informationen (z. B. Übertragung von Daten unter Verletzung eines Urheberrechts) oder zu illegalen Zwecken verwenden. Teile dieser SOFTWARE unterliegen der Opensource Lizenzen. Diese Teile der SOFTWARE sind sowohl in Sourcen und in Binaries frei verfügbar. Der LN beachtet bei der Verwendung dieser SOFTWARE-Teile die Bestimmungen der Opensource Lizenzen, siehe auch: https://www.securepoint.de/unternehmen/lizenz-vereinbarung.html

Der LN ist nicht berechtigt, den Gebrauch der Software Dritten zu überlassen, insbesondere die Software unterzuvermieten oder zu verleihen. Der unselbständige Gebrauch der Software durch Mitarbeiter des LN im Rahmen der vertraglichen Nutzung durch den LN ist zulässig.

## SUPPORT-DIENSTLEISTUNGEN

Der LG stellt dem LN die SECUREPOINT bezogenen Support-Dienstleistungen für die Software zur Verfügung. Die Nutzung der Support- Dienstleistungen unterliegt den Richtlinien und Programmen des LG, die im Benutzerhandbuch, in der Online-Dokumentation und/oder in den durch den LG bereitgestellten Materialien beschrieben sind, da sich diese von Zeit zu Zeit ändern können. Ergänzender SOFTWARE-Code, der dem LN als Teil der Support-Dienstleistungen bereitgestellt wird, ist als Teil der SOFTWARE zu betrachten und unterliegt den Bedingungen dieses Vertrages.

Die technischen Informationen, die der LN dem LG im Rahmen der Support-Dienstleistungen bereitstellt, kann der LG zu seinen geschäftlichen Zwecken sowie für die Produktunterstützung und -Entwicklung verwenden. Der LG wird diese technischen Informationen in keiner Weise verwenden, die der LG persönlich identifiziert.

Die Support-Dienstleistungen werden von dem LG ausschließlich per E-Mail unter der Adresse: support@securepoint.de geleistet.

## BEENDIGUNG

Die Lizenz des LN zur Nutzung der Software beschränkt sich auf den während des Vertragsschlusses bezeichneten Zeitraum. Die jeweils verbleibende Zeitdauer kann auf die im Benutzerhandbuch beschriebene Weise abgefragt werden. Nach Ablauf des während des Vertragsschlusses bezeichneten Zeitraumes darf durch geeignete Maßnahmen auf die fehlende Nutzungsberechtigung hingewiesen werden. Das Recht, die Nutzung insgesamt oder in Teilen einzuschränken, sowie weitergehende Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.

Unbeschadet anderer Rechte kann der LG diesen Vertrag beenden, falls der LN die Bedingungen dieses Vertrages nicht erfüllt. In diesem Fall muss der LN alle Kopien der SOFTWARE vernichten, soweit sie nicht den Opensource Lizenzen unterliegen. Der LG garantiert keinen Schutz vor im Nutzerhandbuch beschriebenen Bedrohungen nach Ablauf des in diesem Vertrag bezeichneten Zeitraums oder nachdem die Lizenz zur Nutzung der Software aus irgendeinem Grund gekündigt wurde.

## URHEBERRECHT

Die SOFTWARE ist durch das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland sowie durch Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Der LN erkennt an, dass ihm kein Recht an intellektuellem Eigentum der SOFTWARE übertragen wird. Der LN anerkennt weiterhin, dass der Inhabertitel und die vollständigen Eigentumsrechte an der SOFTWARE das ausschließliches Eigentum der Entwickler und/oder der Firmen ist, die die Urheberrechte halten, und dass keine Rechte auf die SOFTWARE als die ausdrücklich in dieser Lizenz festgelegten Rechte erworben werden. Der LG stimmt zu, dass alle Kopien der SOFTWARE die gleichen Eigentumshinweise enthalten, die auf und in der SOFTWARE erscheinen. Teile dieser SOFTWARE unterliegen der Opensource Lizenzen. Diese Teile der SOFTWARE sind sowohl in Sourcen und in Binaries frei verfügbar. Der LN beachtet bei der Verwendung dieser SOFTWARE-Teile die Bestimmungen den Opensource Lizenzen, siehe auch: https://www.securepoint.de/unternehmen/lizenz-vereinbarung.html

Dieser Vertrag gewährt dem LN keinerlei Rechte an jeglichen Handelsmarken und Servicemarken des LG und/oder seiner Partner, sog. Handelsmarken. Die Handelsmarken dürfen nur so weit genutzt werden, um von der Software im Einklang mit der akzeptierten Handelsmarkenpraxis erstellte Druckausgaben zu identifizieren, einschließlich der Identifizierung des Namens des Besitzers der Handelsmarke. Einer derartigen Nutzung folgen keinerlei Besitzrechte an dieser Handelsmarke.

## Sicherungsmaßnahmen

Der LN verpflichtet sich, die Vertragssoftware sowie die Zugangsdaten für seinen Onlinezugriff vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern. Er wird hierfür geeignete Maßnahmen vornehmen. Insbesondere verpflichtet er sich, sämtliche Kopien der Vertragssoftware sowie die vorgenannten Zugangsdaten an einem vor dem Zugriff durch Unbefugte Dritte geschützten Ort aufzubewahren.

## GARANTIEAUSSCHLUSS

Der LG haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des ProdHaftG sowie im Umfange einer von ihm übernommenen Garantie. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist) ist die Haftung des LG begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Es besteht keine weitergehende Haftung des LG. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung bezieht sich auch auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des LG.

Programmsperren und Hinweisfunktionen auf Zeitablauf der Lizenz stellen keinen Softwaremangel dar und begründen keine Gewährleitungsrechte. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gem. § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. Der LN kann bei Mängeln die laufenden Lizenzgebühren nicht mindern. Ein eventuell bestehendes Recht zur Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Lizenzgebühren sowie das Recht des LN zur Rückforderung überzahlten Lizenzgebühren aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung bleibt unberührt.

Der LN bestätigt, akzeptiert und anerkennt, dass keine Software frei von Fehlern ist, und er gehalten ist, den Computer mit einer für ihn geeigneten Häufigkeit und Beständigkeit zu sichern.

## VERSCHIEDENES

Wenn der LN die SOFTWARE oder Hardware außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben hat, treffen möglicherweise die Bestimmungen des jeweiligen Landes zu. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Der LN und der LG vereinbaren, dass jedes Schiedsverfahren auf die Streitsache zwischen dem LN und dem LG als Einzelparteien beschränkt ist. Der LN bestätigt und erklärt sich einverstanden, dass er und der LG auf das Recht verzichten, sich als Kläger oder sog. Sammelkläger an einer vorgebrachten Sammelklage oder einer Klage im Interesse einer Gruppe von Beteiligten zu beteiligen.

Dieser Vertrag stellt die Gesamtvereinbarung zwischen Ihnen und dem Rechtsinhaber dar und ersetzt jegliche sonstigen, vorherigen Vereinbarungen, Vorschläge, Kommunikation oder Ankündigung, gleich ob mündlich oder schriftlich, in Bezug auf die Software oder den Gegenstand dieser Vereinbarung. Der LN erklärt hiermit, dass er diesen Vertrag gelesen hat, ihn verstanden hat und den Bedingungen zustimmt. Falls eine Bestimmung dieses Vertrags insgesamt oder in Teilen unwirksam oder aus anderen Gründen als nicht durchsetzbar angesehen wird, wird diese unwirksame Bestimmung im Vertragskontext ausgelegt. Die weiteren Regelungen bleiben in diesem Falle unberührt und wirksam. Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Lüneburg, BRD.

Der LN erklärt hiermit ausdrücklich, die vorstehenden Lizenzbedingungen gelesen und verstanden zu haben. Er erklärt weiterhin seine ausdrückliche Zustimmung zu den Vertragsbedingungen und derer Einhaltung.

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